Digitale Signatur

 

 

Die derzeit bedeutendste Anwendungsart der elektronischen Signatur ist die digitale Signatur. Sie beruht, vereinfacht gesagt, auf der Verschlüsselung einer für den Dokumenteninhalt repräsentativen Datenkombination. Dem Anwender werden von der Zertifizierungsstelle zwei Datensätze, genannt Schlüssel, zugeordnet. Dieses Schlüsselpaar besteht aus einem privaten und einem dazupassenden öffentlichen Schlüssel. Man spricht auch von asymmetrischer Verschlüsselung oder Public-Key-Verfahren.

Der private Schlüssel ist geheim und nicht einmal dem Anwender bekannt; er muss von diesem vor Zugriffen Unberechtiger gesichert werden; dies geschieht entweder mit einem Passwort, einem PIN-Code wie bei der Bankomat-Karte oder durch Verwendung von eigens dafür vorgesehenen SmartCards mit Lesegeräten.

 

Digitale Signatur.pdf